Beirat des FVR hat entschieden: Saison 2019/20 wird abgebrochen!

Am heutigen Samstag hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des FVR-Präsidiums eine Entscheidung über den weiteren Verlauf der Saison 2019/20 getroffen. Das nach dem Verbandstag höchste Gremium des FVR – das sich aus dem Verbandspräsidium, den Kreisvorsitzenden und je Kreis einem Beisitzer zusammensetzt – sprach sich einstimmig und ohne Enthaltung für einen Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen aus. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR vor drei Wochen bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren.

Mit dem Antrag auf Abbruch der Saison bezieht sich das Präsidium auf den Beschluss des DFB-Vorstandes vom 03.04.2020. Danach können die Landesverbände für den Fall, dass die Spielrunde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann, in Abweichung von dem allgemeinverbindlich zu beachtenden § 4 Nr. 2 DFB-SpielO flexible Regelungen für den Abbruch und die Wertung der Spielrunden beschließen.

Des Weiteren legte der Beirat fest, wie die Regelung hinsichtlich der auf- und absteigenden Mannschaften aussehen wird. Soweit den unten aufgeführten Regelungen Vorschriften der Spielordnung oder der Jugendordnung entgegenstehen, werden diese bis zum 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt.

Aufstieg:

  1. Aufsteiger ist der jeweilige Tabellenerste. Bei unterschiedlicher Anzahl von Spielen des Tabellenersten und Tabellenzweiten richtet sich der Tabellenstand grundsätzlich nach dem Quotienten „Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele“.
  2. Bei Punktgleichheit – erforderlichenfalls unter Berücksichtigung des vorgenannten Quotienten – zwischen dem Tabellenersten und dem Tabellenzweiten steigen beide Mannschaften auf.
  3. Der nach der Auf- und Abstiegsregelung jeweils aufstiegsberechtigte Verein/die SG kann auf das Aufstiegsrecht verzichten und in der bisherigen Klasse bleiben, ohne dass dadurch eine in der Tabelle nachfolgende Mannschaft aufstiegsberechtigt wird.
  4. Ist der Tabellenerste nicht aufstiegsberechtigt, weil die obere Mannschaft desselben Vereins in der betreffenden Klasse spielt (§ 5 Nr. 4 S. 2 SpielO), steigt an seiner Stelle die nächstplatzierte Mannschaft auf.

Abstieg:

  1. Es gibt keinen obligatorischen Absteiger.
  2. Verzichtet ein sich auf einem Abstiegsplatz befindlicher Verein auf den Verbleib in der Klasse, wird die Mannschaft in die nächstuntere Klasse eingeteilt. Für die Feststellung der Abstiegsplätze gilt bei Punktgleichheit und/oder unterschiedlicher Anzahl von Spielen die im Punkt Aufstieg unter 1. und 2. genannte Regelung entsprechend.

Relegationsspiele werden nicht ausgetragen.

Pokalspiele:

Auf Vorschlag der jeweiligen spieltechnischen Ausschüsse entscheidet das Präsidium zu gegebener Zeit über die Fortsetzung des Kreispokals bzw. über die Teilnahme der Kreismannschaften an der Rheinlandpokalrunde 2020/2021. Ob bzw. wann die verbleibenden Partien des Bitburger Rheinlandpokals 2019/20 ausgetragen werden, steht noch nicht fest.

Jugendspielbetrieb:

Die vorstehenden Regelungen gelten mit der Maßgabe auch für den Jugendspielbetrieb, dass der Verbandsjugendausschuss für die folgende Spielzeit in Absprache mit den Kreisen die Neueinteilung der Staffeln vornehmen wird. Dabei können zur Ermittlung von Aufsteigern nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes Relegationsspiele nach § 7 Nr. 1 d, e SpielO durchgeführt werden. Daran kann bei Verzicht des Tabellenersten der jeweilige Tabellenzweite und bei dessen Verzicht der Tabellendritte teilnehmen.

Hinsichtlich der Saison 2020/21 wurden sowohl für Senioren, Frauen, Juniorinnen als auch Junioren keine Regelungen festgelegt. Da derzeit völlig offen ist, wann der Spielbetrieb unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen werden darf, kann bezüglich des Saisonbeginns und damit auch in Bezug auf einen eventuell zu verändernden Spielmodus zum aktuellen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden.

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb im FVR

+++Update vom 03. April 2020+++

Die Präsidenten aller Landesverbände haben sich im Rahmen einer gemeinsamen Videokonferenz darauf verständigt, den Spielbetrieb im Amateurfußball auf Grund der Auswirkungen der Coronakrise bis auf Weiteres auszusetzen. Damit hat die bisherige zeitliche Einschränkung im FVR (vorerst bis einschließlich 20. April) keine Gültigkeit mehr. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs wird mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt. Im Vordergrund steht dabei immer eine enge Orientierung an die behördliche Verfügungslage.

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb im FVR

+++Update vom 02. April 2020+++

Die Ausbreitung des Coronavirus hat einschneidende Auswirkungen auf den organisierten Sport im Allgemeinen, den Fußball im Speziellen – und damit auch den Fußballverband Rheinland. Auf Grund der aktuellen Situation und der damit verbundenen, unsicheren Zukunft hinsichtlich der Fortsetzung des Spielbetriebs hat sich das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des Verbandsschiedsrichterausschusses mit den damit verbundenen Folgen für das Schiedsrichterwesen im Fußballverband Rheinland befasst.

Der FVR möchte seine Vereine, die durch die aktuelle Krise ohnehin schon in vielfacher Hinsicht belastet sind, unterstützen und ihnen entgegenkommen. So hat das Verbandspräsidium nun folgendes beschlossen:

1.) Die Überprüfung der Mindestanzahl von zwölf Spieleinsätzen für Schiedsrichter für die aktuelle Saison 2019/2020 wird bereits jetzt, unabhängig von einer möglichen Fortführung der Saison, ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Kontrolle der Einhaltung der zwölf Spieleinsätze nicht durchgeführt wird und eine eventuelle Unterschreitung keine Konsequenzen nach sich ziehen wird. Diese Regelung gilt nur für die aktuelle Saison 2019/2020.

2.) Die Überprüfung der Schiedsrichtersollzahl der einzelnen Vereine und Spielgemeinschaften nach §3 der FVR-Spielordnung zum Stichtag 01.04.2020 wird ebenfalls ausgesetzt. Vereine/SGs, die die SR-Sollzahl zum genannten Stichtag nicht erfüllen konnten, werden somit nicht mit einem Bußgeld belegt. Die Saison 2019/2020 beinhaltet als Folge dessen daher nur drei Stichtage (01.07.19 – 01.10.19 – 01.01.20).

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb im FVR

+++Update vom 26. März 2020+++

Die Ausbreitung des Coronavirus hat einschneidende Auswirkungen auf den organisierten Sport im Allgemeinen, den Fußball im Speziellen – und damit auch den Fußballverband Rheinland. Wir möchten versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich über die aktuelle Situation und ihre Auswirkungen zu informieren. Dabei haben wir wichtige Informationen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, des Sportbundes Rheinland sowie der DOSB-Führungsakademie mit einbinden können: https://www.fv-rheinland.de/corona/